Praxis für Psychotherapie Pirna

Abrechnung

Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

Grundsätzlich können Sie psychotherapeutische Leistungen sowohl als Privat- als auch als Kassenpatient in Anspruch nehmen. Im folgenden möchte ich Sie kurz über die grundsätzlichen Abrechnungs-Modalitäten einer Psychotherapie informieren:

Gesetzliche Krankenversicherungen

Selbstverständlich haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter den vollen Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Ihnen selbst entstehen außer der üblichen Praxisgebühr, die bei Behandlung auf Überweisung entfällt, keine Kosten.

Private Krankenversicherungen

Die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe.
In der Regel ist hierzu eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Versicherers notwendig, welche von mir vor Beginn der Behandlung eingeholt wird, so dass Sie von den entstehenden Kosten nicht selbst belastet werden.
Dabei hängt die Anzahl der Sitzungen, die von den Versicherern erstattet werden, von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Beihilfe

Wenn Sie als Beamter oder Familienangehöriger versichert sind und einen Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Psychotherapie. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Selbstzahler

Die Abrechnung für Selbstzahler erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu individuell vereinbarten Sätzen.